Beitragsordnung des Vereins
„Heimatverein Kötzschen 2004 e.V.“
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages.
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 31. März jedes Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Beitragshöhe pro Monat: 4,00€
ermäßigt 2,00€ (Rentner, ALG II- Empfänger)
Beitragshöhe für Partnerbeiträge: 2,00€
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich dem Vorstand mitzuteilen
- Der Mitgliedsbeitrag kann bar, durch einen Dauerauftrag auf das Vereinskonto oder per SEPA-Lastschrift bezahlt werden.
- Zahlungstermin für Daueraufträge ist der 31. März des laufenden Kalenderjahres. Bezahlungen sind zum 1. eines jeden Monats fällig und SEPA-Lastschriften werden entsprechend der getroffenen Vereinbarungen angekündigt und abgebucht.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 3,00€ pro Mahnung erhoben.
§4 Vereinskonto
Bank: Sallesparkasse
IBAN/Kontonummer: DE 85800537623380000468
BICODE: NOLADE21HAL
§5 Vereinsaustritt
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand 4 Wochen zum Quartalsende
Merseburg, den 26.03.2015